Gemeindeverwaltung - Eingeschränkte Dienstleistungen
Coronavirus
Der Krisenstab der Gemeinde Belp hat nachfolgende Beschlüsse betreffend Betrieb der Gemeindeverwaltung und Dienstleistungen gegenüber Bürgerinnen und Bürger gefasst. Das Motiv hinter den Beschlüssen ist, die Gesundheit von uns und unseren Angehörigen zu schützen. Weiter wollen wir unseren Anteil leisten, den Verlauf der Pandemie zu verlangsamen und dadurch das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Sämtliche Beschlüsse gelten bis vorerst 30. April 2020. Vorbehalten sind verschärfte Massnahmen durch Bund und Kanton.
Zugang zur Verwaltung
Der Zugang zur Gemeindeverwaltung wird ab Dienstag, 17. März 2020 eingeschränkt. Es sollen nur unaufschiebbare Kontakte stattfinden und dies zu eingeschränkten Zeiten.
Konkret:
Die Türen zur Gemeindeverwaltung bleiben während 24 h geschlossen. Beim Gebäude Gartenstrasse Eingang Süd gewährt eine Eingangskontrolle jenen Personen Einlass, die unaufschiebbare Angelegenheiten physisch abwickeln müssen oder durch Mitarbeitende vereinbarte Termine wahrnehmen. Bürgerinnen und Bürger werden nur mit desinfizierten Händen in die Verwaltung eingelassen.
Termine mit den Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden (Telefon 031 818 22 22 oder info@belp.ch), und zwar für folgende
Neue Schalteröffnungszeiten Montag bis Freitag
Vormittags: 9 – 11 Uhr
Nachmittags: 14 – 16 Uhr
Eingeschränkte Dienstleistungen
- Der Verkauf von Tageskarten wird ausgesetzt.
- Parkkarten werden nur nach Vorbestellung und zu einem vereinbarten Termin ausgestellt.
- Gebührenmarken werden nur noch per Post und gegen Rechnung abgegeben.
Gemeinde eigene Sportanlagen (inklusive Lehrschwimmbecken)
Sämtliche Sportanlagen der Gemeinde Belp sind ab 16. März für jegliche Benützung bis zum 30. April 2020 geschlossen.
Öffentlicher Raum inklusive Aussenanlagen
Diese Anlagen können benützt werden, jedoch unter Berücksichtigung der Auflagen des Bundesamts für Gesundheit. Die Gemeinde ruft die Eltern auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Sollten sich zuviele Personen gemeinsam auf engem Raum aufhalten, wäre die Gemeinde gezwungen, Massnahmen zu treffen.