Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp vom 18. Juni 2026
Traktanden
1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung
2. Auflösung Gemeindeverband ARA Region Belp; Genehmigung
3. Gesamtrevision Personalreglement; Genehmigung
4. Teilrevision Gemeindeordnung, Artikel 20 und Anhang 1; Genehmigung
5. Gemeindeinitiative «Für einen Rahmenkredit zur Einführung von verkehrsberuhigten Massnahmen in Wohngebieten
(Tempo-30-Zonen)»; Kenntnisnahme der Kreditabrechnung
6. Verschiedenes, Orientierungen
Aktenauflage: Die Akten zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung (20. Mai – 18. Juni 2026) in der Gemeindeverwaltung Belp, Bereich Präsidiales, Gartenstrasse 2, 1. Stock, öffentlich auf.
Rechtspflege: Gegen gefasste Beschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden
(Art. 67a Abs. 1 und 2 VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten (Art. 49a GG).
