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Aktuelles
6. Jan. 2023, 10:59 Uhr

Richtlinien Fachberatung Baugestaltung

Einführung von Richtlinien Fachberatung Baugestaltung ab 01.01.2023

Am 15. Dezember 2022 hat der Gemeinderat die «Richtlinien Fachberatung Baugestaltung» genehmigt. Diese sind auf den 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Einführung einer Fachberatung im Baubewilligungsverfahren ist eine Massnahme der Legislaturziele 2021-2024; «Die Gemeinde Belp bringt sich in Planungsprozessen ein, um die ökologische Qualität und das Ortsbild bei der Siedlungsentwicklung mitzugestalten». Es unterstützt das strategische Ziel gemäss Leitbild, dass den Quartieren eine grosse Bedeutung als Lebens- und Begegnungsort zuerkannt wird und diese unter Berücksichtigung der Aussenraumqualität aufgewertet werden sollen. Als Fachexperten hat der Gemeinderat für die Amtsperiode von 2023 bis 2027 folgende drei Personen gewählt:

- Tina Kneubühler, extra Landschaftsarchitekten,  Landschaftsarchitektin FH BSLA
- Fritz Schär, Schär Buri Architekten BSA SIA, Dipl. Architekt BSA/SIA
- Martin Gsteiger, 3B Architekten AG, Architekt HTL/SIA

Die Richtlinien Fachberatung Baugestaltung sind ein neues Instrument, für die Bauherrschaften wie auch für die Bewilligungsbehörde. Es besteht noch keine Praxis und erste Erfahrungen müssen gesammelt werden. Mit den drei gewählten Fachexperten sind wir jedoch überzeugt, fachlich äusserst kompetente Experten vorweisen zu können, deren Inputs in den entsprechenden Bauvorhaben für alle Parteien einen Mehrwert darstellen werden.

Bitte nehmen Sie in der Planung frühzeitig mit dem Bauinspektorat Kontakt auf. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Richtlinien Fachberatung Baugestaltung der Gemeinde Belp

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