- In allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Gemeindeverwaltung gilt für Besucher/innen bis auf weiteres die Maskenpflicht. Die Maske ist während des ganzen Aufenthalts zu tragen.
- Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis 12 Jahre und Personen, die aus besonderen (medizinischen) Gründen keine Maske tragen können.
- Turn- und Sporthallen dürfen ebenfalls nur mit Maske betreten werden. Die Tragpflicht gilt bis und mit Garderobe und nach der sportlichen Betätigung wieder von der Garderobe bis zum Verlassen des Gebäudes.
- Ergänzende Informationen und Vorgaben der Schulen Belp
- Bitte nehmen Sie Ihre eigene Maske mit.
- Handhygiene und Abstand halten bleiben weiterhin die wichtigsten Schutzmassnahmen.
- Drive-In-Testzentrum auf dem BernExpo-Gelände seit 6. Oktober 2020 wieder offen
Informationen des Bundesamts für Gesundheit BAG
Medienmitteilung und Informationen des Kantons Bern
Danke, schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen.
9. Okt. 2020, 20:14 Uhr
Coronavirus – erweiterte Maskenpflicht ab 12. Oktober 2020
Der Regierungsrat hat ab Montag, 12. Oktober 2020, eine erweiterte Maskenpflicht für öffentlich zugängliche Innenräume verordnet. Sie gilt für sämtliche Gebäude der Gemeindeverwaltung, wie auch Bibliothek und Ortsmuseum.