Coronavirus – erweiterte Maskenpflicht ab 12. Oktober 2020
- In allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Gemeindeverwaltung gilt für Besucher/innen bis auf weiteres die Maskenpflicht. Die Maske ist während des ganzen Aufenthalts zu tragen.
- Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis 12 Jahre und Personen, die aus besonderen (medizinischen) Gründen keine Maske tragen können.
- Turn- und Sporthallen dürfen ebenfalls nur mit Maske betreten werden. Die Tragpflicht gilt bis und mit Garderobe und nach der sportlichen Betätigung wieder von der Garderobe bis zum Verlassen des Gebäudes.
- Ergänzende Informationen und Vorgaben der Schulen Belp
- Bitte nehmen Sie Ihre eigene Maske mit.
- Handhygiene und Abstand halten bleiben weiterhin die wichtigsten Schutzmassnahmen.
- Drive-In-Testzentrum auf dem BernExpo-Gelände seit 6. Oktober 2020 wieder offen
Informationen des Bundesamts für Gesundheit BAG
Medienmitteilung und Informationen des Kantons Bern
Danke, schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen.