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Aktuelles
Publiziert am 30. Okt 2025, 10:07 Uhr

Öffentliche Planauflage – Änderung Überbauungsordnung ZPP Nr. X "Säget"

Öffentliche Planauflage – Änderung Überbauungsordnung ZPP Nr. X "Säget" (1/1)
Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung ZPP Nr. X "Säget" zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen vom 31. Oktober bis 1. Dezember 2025 in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Auf www.belp.ch stehen ebenfalls alle Unterlagen zur Einsicht bereit.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, Postfach, 3123 Belp einzureichen.

3123 Belp, 24. Oktober 2025
Der Gemeinderat

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