Informationen aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat bietet ausländischen Fahrenden die Möglichkeit, bei freier Kapazität sowie nach Absprache und schriftlicher Vereinbarung Parkplätze in der Sport- und Freizeitzone Giessenbad zu nutzen. Dazu hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefällt:
- Die Parkplätze P5 oder P7 können von März bis April an Fahrende vermietet werden. Der Betrieb der Gemeinde hat dabei jedoch Vorrang.
- Es dürfen höchstens 15 Wohneinheiten vorhanden sein.
- Weitere Nutzungen von Standorten im Gemeindegebiet Belp müssen vom Gemeinderat bewilligt werden.
Fahrende sind eine Minderheit, weil sie eine spezifische Lebensweise und Kultur haben, die sich vom Grossteil der Bevölkerung unterscheidet. Die Gruppen leben oft nomadisch oder halbnomadisch, was bedeutet, dass sie keine festen Wohnsitze haben, sondern von Ort zu Ort ziehen. Historisch gesehen wurden sie in vielen Ländern, einschliesslich der Schweiz, marginalisiert und diskriminiert, was dazu führt, dass sie als Minderheit betrachtet werden. In der Schweiz gibt es sowohl schweizerische als auch ausländische Fahrende. 1998 hat der Bundesrat ein europäisches Abkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert, das Jenische und Sinti als nationale Minderheiten anerkennt und ihre Sprachen, Kulturen und Lebensweise schützt. Die Schweiz ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention und das Diskriminierungsverbot verpflichtet, Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft oder Zugehörigkeit zu einer Minderheit zu verhindern.
Der Fachausschuss für Schulfragen (FAS) des Schulamts Bern hat in Zusammenarbeit mit umliegenden Gemeinden ein Gegenseitigkeitsabkommen ausgearbeitet und in Kraft gesetzt. Dieses regelt die Verrechnung von Schulkostenbeiträgen bei Wohnortswechseln von Schülerinnen und Schülern während dem Schuljahr. In Belp betreffen Weg- und Zuzüge rund 2 - 3 Fälle pro Jahr. Da für die Gemeinde Belp entstehen keine zusätzlichen Kosten entstehen, hat der Gemeinderat den Beitritt zum Gegenseitigkeitsabkommen genehmigt.
Gastroküche Restaurant KreuzAn der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 wurde für die Sanierung der Grossküche im Restaurant Kreuz ein Gesamtkredit von CHF 850'000 genehmigt. In diesem Kredit wurden CHF 340'000 für die Küchenausstattung veranschlagt. Der Zuschlag für die Ausstattung der Gastrokücheneinrichtung im Umfang von CHF 312'185.45 wurde im Rahmen eines offenen Verfahrens an die Hugentobler Schweizer Kochsysteme AG, Schönbühl, erteilt.