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Aktuelles
Publiziert am 10. Jan 2020, 10:06 Uhr

Öffentliche Planauflage nach Art. 60 BauG - UeO ZPP Nr. XVI "Oberried" (Sektor C)

Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die UeO ZPP Nr. XVI "Oberried" (Sektor C) zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die UeO ZPP Nr. XVI "Oberried" (Sektor C) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Januar bis 10. Februar 2020, in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Bau, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf.

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Bau, Güterstrasse 13, Postfach 64, 3123 Belp, einzureichen.

3123 Belp, 20. Dezember 2019
Der Gemeinderat

Überbauungsplan

Überbauungsvorschriften

Erläuterungsbericht

Anhang zum Erläuterungsbericht_Jurybericht

Vorprüfungsbericht



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