Informationen aus dem Gemeinderat
Genehmigung Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 lag während 20 Tagen, d. h. vom Freitag, 26. Juli 2024 bis Mittwoch, 14. August 2024, öffentlich auf. Im gleichen Zeitraum wurde das Protokoll auf der Webseite der Einwohnergemeinde Belp www.belp.ch aufgeschaltet. Während der Auflagefrist sind weder Bemerkungen zum Protokoll noch Einsprachen eingegangen.
Erweiterung und Neubau Kindergarten Steinbach: Genehmigung Verpflichtungskredit
Für die Erweiterung sowie den Neubau Kindergarten Steinbach hat der Gemeinderat den Verpflichtungskredit von CHF 1.7 Mio. beschlossen. Der Verpflichtungskredit wird der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 zur Genehmigung vorgelegt.
Verlagerung der Räumlichkeiten des Regionalen Sozialdiensts: Genehmigung Verpflichtungskredit
Für die Verlagerung der Räumlichkeiten des Regionalen Sozialdiensts an die Sägestrasse 5 hat der Gemeinderat den einmaligen Verpflichtungskredit von CHF 615'000 sowie den jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredit von CHF 159'000 beschlossen. Die Verpflichtungskredite werden der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 zur Genehmigung vorgelegt.
Sanierung Gastroküche Restaurant Kreuz: Genehmigung Verpflichtungskredit
Für die Sanierung der 40-jährigen Gastroküche im Restaurant Kreuz hat der Gemeinderat den Verpflichtungskredit von CHF 850'000 beschlossen. Der Verpflichtungskredit wird der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 zur Genehmigung vorgelegt.
Ortsplanung Belp: Öffentliche Planauflage, Änderungen im Genehmigungsverfahren
Im Rahmen der Genehmigung der Ortsplanung Belp hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) in verschiedenen Punkten Anpassungen verlangt. Gegenstand der öffentlichen Auflage sind Änderungen des Baureglements sowie an den Zonenplänen Siedlung, Landschaft und Gewässerräume. Die zentralen Änderungen betreffen beim Zonenplan Gewässerräume die Gebiete Hintere Au, Fahrhubel und Obere Belpau. Zudem wird im Gürbetal ein Landschaftsschongebiet grundeigentümerverbindlich festgelegt. Im Zuge kleinerer Anpassungen im Baureglement hat der Gemeinderat entschieden, die kommunale Begrenzung der Verkaufsflächen in den Arbeitszonen aufzuheben, so dass künftig die kantonalen Vorgaben massgebend sind. Gleichzeitig wird die Aufhebung einer verbindlichen Waldgrenze im Gebiet Hargarten zur öffentlichen Auflage gebracht.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 1. November bis zum 2. Dezember 2024 in der Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während der Büroöffnungszeiten öffentlich auf.
Auf www.belp.ch/Aktuelles/Ortsplanung 2022 stehen die Akten ebenfalls zur Einsicht bereit.
Vernehmlassung Totalrevision Sozialhilfegesetz (SHG)
Die Gemeinde Belp hat zum Entwurf des totalrevidierten Sozialhilfegesetzes negativ Stellung genommen. So wird kritisiert, dass der Kanton seine Kompetenzen in der Aufsicht der Sozialdienste ausweiten will, während sich die Gemeinden weiterhin hälftig an den Kosten beteiligen. Auch das vorgesehene Selbstbehalt-Modell wird als nicht zielführend beurteilt.
Mittelländisches Turnfest 2024 / Verzicht auf Einnahmen
Am 15. Juni sowie vom 21. – 23. Juni 2024 fand in Belp das Mittelländische Turnfest statt. Die Vorbereitungsarbeiten dauerten mehrere Jahre, und es wurden unzählige ehrenamtliche Stunden des OK's und der freiwilligen Helfer/innen geleistet. Das Turnfest fiel in eine langanhaltende Schlechtwetterperiode. Es regnete mehr oder weniger immer. Aus diesem Grund kamen weniger Besucher/innen und Gäste ans Turnfest. Der Umsatz in der Festwirtschaft brach komplett ein. Zur Vermeidung eines Verlusts verzichtet die Gemeinde Belp auf die Einforderung einer offenen Schuld von CHF 17'306.50.
Wahl Rechnungsprüfungsorgan zu Handen der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024
Seit längerer Zeit amtet die ROD Treuhand AG als Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde. Der Gemeinderat hat für die Legislatur 2025 – 2028 die Verwaltung beauftragt, eine Ausschreibung des Mandats durchzuführen. Es sind insgesamt fünf Firmen zur Angebotseinreichung eingeladen worden. Nach sorgfältigem Vergleich der Offerten stellt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 den Antrag, das Mandat weiterhin an die ROD Treuhand AG zu vergeben, da diese das vorteilhafteste Angebot eingereicht hat.
Genehmigung Aufgaben- und Finanzplan 2024 - 2029
Der Gemeinderat hat den Aufgaben- und Finanzplan 2024 – 2029 genehmigt. Dieser Plan ist ein wichtiges Führungsinstrument und ermöglicht eine Gesamtsicht der von der Gemeinde geplanten Aufgaben samt deren Finanzierung. Die aktuelle finanzielle Lage ist gut. Für die Planjahre sind aufgrund einer tiefen Selbstfinanzierung CHF 15 Mio. neue Schulden zu erwarten.
Revision Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen (PDS)
Die Revision der Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen (PDS) wurde genehmigt und im Anzeiger vom 31. Oktober publiziert. Sie tritt per 1. Dezember 2024 in Kraft.
Einführung Führungsinstrument «Stellenplan für öffentlich-rechtliche Angestellte»
Stellen- bzw. Stellenprozenterhöhungen wurden bisher immer als Einzelgeschäfte beantragt. Um künftig eine Gesamtsicht zu ermöglichen, hat der Gemeinderat den Stellenplan beschlossen. Der Gemeinderat genehmigt die Stellenprozente, die zur Erbringung der gesetzlich definierten bzw. freiwilligen Aufgaben benötigt werden. Darin ist ebenfalls ein Zuschlag definiert, über welchen Aushilfen, Einarbeitung bzw. doppelte Stellenbesetzungen etc. abgewickelt werden können. Die Bewirtschaftung des Stellenplans bis zur Obergrenze wird durch die Geschäftsleitung verantwortet. Falls die Obergrenze erreicht wird, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, alle Stellen zu überprüfen und erst danach eine Erhöhung des Stellenplans bzw. der Obergrenze zu beantragen. Mit der Einführung dieses Führungsinstruments werden die Verantwortlichkeiten (Pflichtenhefte), die in der Verwaltungsverordnung definiert sind, vollzogen.