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Aktuelles
09. Mai 2025

Informationen aus dem Gemeinderat

Beschlüsse des Gemeinderats aus der Sitzung vom 3. April 2025
Grundsatzentscheid Turnhalle Dorf

Der Gemeinderat hat beschlossen, die bestehende Dorfturnhalle aus dem Jahr 1915 durch eine neue Turnhalle zu ersetzen, die den heutigen Anforderungen und BASPO-Normen entspricht. Mit diesem Grundsatzentscheid wird dem Schulstandort Dorf eine moderne Turnhalle zur Verfügung gestellt, die nicht nur den Schülerinnen und Schülern vor Ort, sondern auch der Mittel- und Oberstufe Mühlematt zugutekommt. Ebenso werden die Bevölkerung und die Vereine von dieser Erneuerung profitieren.

Derzeit nutzen die älteren Schülerinnen und Schüler die Turnhallen in der Neumatt und Mühlematt. Mit dem Neubau im Dorf wird es künftig möglich sein, dass während der geplanten Bauphase in der Schulanlage Mühlematt die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe die neue Dorfturnhalle verwenden können. Die Erneuerung dieses Turnraums ist daher in mehrfacher Hinsicht sinnvoll.

Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Planung und Umsetzung des Projekts zu starten und einen Projektierungskredit zu erarbeiten. Mit diesem Schritt werden die Sportmöglichkeiten in Belp erheblich verbessert und der Schulstandort «Dorf» zukunftsfähig gemacht.

Grundsatzentscheid Betrieb Lehrschwimmbecken Mühlematt

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Lehrschwimmbecken so lange als möglich weiterzubetreiben. Über Investitionen – und somit über die Zukunft des Lehrschwimmbeckens – wird bei Baumängeln von Fall zu Fall entschieden.

Arbeitsvergaben Asbestsanierung Oberstufenzentrum Mühlematt
  • Den Zuschlag für die Deckenbekleidung zum Gesamtpreis von CHF 114'737.53 erhält gemäss Artikel 41 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) die Imwinkelried Schreinerei GmbH in Belp.
  • Den Zuschlag für die Baureinigung und Umzug zum Gesamtpreis von CHF 21'061.66 erhält gemäss Art. 41 IVöB Goldpferd Umzug in Belp.
  • Den Zuschlag für die Beleuchtung zum Gesamtpreis von CHF 20'323.49 erhält gemäss Art. 41 IVöB die Zumtobel AG in Zürich.
  • Den Zuschlag für die Elektroanlagen zum Gesamtpreis von CHF 43'078.26 erhält gemäss Art. 41 IVöB die Walther & Fankhauser AG in Wabern.
Arbeitsvergaben Sanierung Dorfschulhaus
  • Den Zuschlag für die Fenster zum Gesamtpreis von CHF 62'934.90 erhält gemäss Art. 41 IVöB die Jampen AG in Seftigen.
  • Den Zuschlag für die Aufzüge zum Gesamtpreis von CHF 43'000.00 erhält gemäss Art. 41 IVöB die Schindler Aufzüge AG in Bern.
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