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Aktuelles
20. Jun 2025, 09:27 Uhr

Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2025

BESCHLÜSSE, FAKULTATIVES REFERENDUM

An der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Belp haben 111 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger bzw. 1,39% teilgenommen. Es wurden folgende Geschäfte behandelt:


Traktandum 1: Jahresrechnung 2024 – Genehmigung
Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Gemeindeversammlung die Jahresrechnung 2024 genehmigt.

Traktandum 2: Schulen Belp, Beschaffung ICT-Ausstattung – Genehmigung Projekt und Verpflichtungskredit
Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Gemeindeversammlung der Beschaffung von ICT-Ausstattung für die Schulen Belp zugestimmt. Ebenfalls genehmigt wurden

  • der einmalige Verpflichtungskredit für Services von CHF 252'000,
  • der jährlich wiederkehrende Verpflichtungskredit für die Miete der Notebooks von CHF 146'000 für eine Laufzeit von  5 Jahren (01.08.2026 – 31.07.2031, Lieferung Ende Juni 2026) sowie
  • der jährlich wiederkehrende Verpflichtungskredit für Services von CHF 126'000 für eine Laufzeit von 5 Jahren.


Traktandum 3: Gemeindeordnung – Teilrevision von Artikel 48, 53b, 54 und Anhang 1
Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Gemeindeversammlung der Teilrevision der Gemeindeordnung (Artikel 48, 53, 54 und Anhang 1) zugestimmt. Die revidierte Gemeindeordnung wird per 1. August 2025 in Kraft gesetzt.

Traktandum 4: Bevölkerungsschutzreglement – Teilrevision von Artikel 7 Absatz 3 (Ersatzabgabe)
Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Gemeindeversammlung die Teilrevision des Bevölkerungsschutzreglements (Artikel 7 Absatz 3, Ersatzabgabe) genehmigt. Das revidierte Bevölkerungsschutzreglement wird per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

Traktandum 5: Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen

  1. Sanierung Zivilschutzanlage Neumatt
    Die Gemeindeversammlung hat von der Kreditabrechnung von CHF 293'143.80 oder + 2.66 % Kenntnis genommen.
  2. Sanierung Zivilschutzanlage Neumatt
    Die Gemeindeversammlung hat von der Kreditabrechnung von CHF 308'954.95 oder + 9.97 % Kenntnis genommen.
    Da sich Bund und Kanton mit total CHF 2'452'357.60 an den Sanierungskosten beteiligt haben, beläuft sich der Beitrag der Gemeinde Belp auf CHF 956'597.35 anstelle der veranschlagten CHF 920'000.

Traktandum 6: Verschiedenes, Orientierungen

  • Vorstellung der Legislaturziele 2025 – 2028
  • Nächste Gemeindeversammlung: 11. Dezember 2025


Fakultatives Referendum: Gestützt auf Artikel 35a der Gemeindeordnung können 5 Prozent der Stimmberechtigten innert
30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses mit Unterschrift verlangen, dass ein Geschäft gemäss Artikel 35 Bst. a, b und e einer Urnenabstimmung unterbreitet werden muss. Das fakultative Referendum gilt nur für Beschlüsse, die Reglementsänderungen oder einmalige Ausgaben von mehr als CHF 300'000 betreffen.
An der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2025 erfüllen die Traktanden 2, 3 und 4 diese Bedingungen.

Rechtsmittel: Gegen die gefassten Beschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden (Art. 67a Abs. 1 und 2 VRPG).


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